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Ernst-Louisen-Heim

Kosten & Finanzierung

Zusammensetzung der Kosten

Die Kosten für den Aufenthalt in unserem Wohn- und Pflegezentrum setzen sich aus verschiedenen Beträgen zusammen:

  • den pflegebedingten Kosten,
  • Kosten für Unterkunft und Verpflegung und
  • den Investitionskosten

Die Pflegekassen beteiligen sich an der Finanzierung mit einem monatlichen Zuschuss. Grundlage für die konkrete Berechnung ist die Einstufung des Medizinischen Dienstes in eine Pflegestufe.

 

Kosten und Finanzierung der Dauerpflege

Für einen Pflegeplatz im Ernst-Louisen-Heim ergeben sich hierdurch für Sie folgende Kosten und Finanzierung (Angaben in €):

Vollstationäre Pflege, monatlich - bei 30 Tagen - ab 01.01.2012

Stufe 0
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
Härtefall
Pflege
812,10
1.285,50
1.853,70
2.442,90
2.753,70
Unterkunft
480,90
480,90
480,90
480,90
480,90
Verpflegung
366,60
366,60
366,60
366,60
366,60
Investitionskosten*
307,85
307,85
307,85
307,85
307,85
Gesamtkosten
1.967,45
2.440,85
3.009,05
3.598,25
3.909,05
Erstattung Pflegekasse**
1.023,00
1.279,00
1.550,00
1.918,00
Eigenanteil
1.967,45
1.417,85
1.730,05
2.048,25
1.991,05


* Einbettzimmerzuschlag 3,00 € pro Tag,
für die Investitionskosten kann ggf. Pflegewohngeld beantragt werden.

 

** Beihilfeberechtigte Bewohnerinnen und Bewohner erhalten eine anteilige Erstattung der Pflegeversicherung

 

 

Darüber hinaus können Sie in Abhängigkeit von Ihren persönlichen wirtschaftlichen Verhältnissen bei den zuständigen Stadt-, Kreis- oder Gemeindeverwaltungen Pflegewohngeld sowie ergänzende Unterstützung beantragen. Ihr Eigenanteil verringert sich dadurch deutlich.

 

 

Zuschüsse für die Kurzzeitpflege

Einen entscheidenden Faktor für die Finanzierung der Kurzzeitpflege bilden die Zuschüsse der Pflegeversicherung zu den pflegebedingten Kosten und des örtlichen Sozialhilfeträgers zu den Investitionskosten. Diese Unterstützungen erhalten Sie jedoch nur, wenn für Sie oder Ihren Angehörigen schon eine Pflegeeinstufung vorliegt. In Abhängigkeit von den gewährten Förderungen errechnet sich der verbleibende Kostenanteil.

 

Verhinderungspflege

Liegt bei Ihnen schon seit mind. 6 Monaten eine Pflegeeinstufung vor, so haben Sie die Möglichkeit, über die Kurzzeitpflege hinaus eine Verhinderungspflege zu beantragen. Auf diese Weise steht Ihnen kalenderjährlich zusätzlich noch einmal der gleiche Zuschussbetrag wie in der Kurzeitpflege zur Verfügung. Es gelten für die Verhinderungspflege die gleichen Bedingungen, wie sie schon für die Kurzzeitpflege dargestellt wurden.

 

 

Kosten und Finanzierung Kurzzeit- oder Verhinderungspflege

Kosten und Finanzierung der Kurzzeit- oder Verhinderungspflege im Ernst-Louisen-Heim (Angaben in €):

Kurzzeitpflege täglich ab 01.04.2011

Stufe 0
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
Härtefall
Pflege
27,07
42,85
61,79
81,43
91,79
Unterkunft
16,03
16,03
16,03
16,03
16,03
Verpflegung
12,35
12,35
12,35
12,35
12,35
Investitionskosten*
10,12
10,12
10,12
10,12
10,12
Gesamtkosten
65,57
81,35
100,29
119,93
130,29
Erstattung Kreis**
10,12
10,12
10,12
10,12
Erstattung Pflegekasse***
42,85
61,79
81,43
91,79
Eigenanteil
65,57
28,38
28,38
28,38
28,38

 

* Einbettzimmerzuschlag 3,00 € pro Tag

 

** Gewährung des bewohnerorientierten Aufwendungszuschußes für Investkosten

 

*** max. bis zur Höhe des jährlichen Zuschusses u. max. 28 Tage pro Jahr

 

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E-mail: hvdiakoniestiftung-herford.de Internet: www.diakoniestiftung-herford.de