Haus Elisabeth
Kosten & Finanzierung


Zusammensetzung der Kosten
Die Kosten für den Aufenthalt in unserem Wohn- und Pflegezentrum setzen sich aus verschiedenen Beträgen zusammen:
- den pflegebedingten Kosten,
- Kosten für Unterkunft und Verpflegung und
- den Investitionskosten
Die Pflegekassen beteiligen sich an der Finanzierung mit einem monatlichen Zuschuss. Grundlage für die konkrete Berechnung ist die Einstufung des Medizinischen Dienstes in eine Pflegestufe.
Kosten und Finanzierung der Dauerpflege
Für einen Pflegeplatz im Haus Elisabeth ergeben sich hierdurch für Sie folgende Kosten und Finanzierung (Angaben in €):
Vollstationäre Pflege, monatlich - bei 30 Tagen - ab 01.01.2012
Stufe
0 |
Stufe 1 |
Stufe
2 |
Stufe
3 |
Härtefall |
|
Pflege |
912,30 |
1.386,90 |
1.956,00 |
2.546,10 |
2.856,90 |
Unterkunft |
486,30 |
486,30 |
486,30 |
486,30 |
486,30 |
| Verpflegung | 374,40 |
374,40 |
374,40 |
374,40 |
374,40 |
Investitionskosten* |
378,12 |
378,12 |
378,12 |
378,12 |
378,12 |
Gesamtkosten |
2.151,12 |
2.625,72 |
3.194,82 |
3.784,92 |
4.095,72 |
Erstattung Pflegekasse** |
1.023,00 |
1.279,00 |
1.550,00 |
1.918,00 |
|
| Eigenanteil | 2.151,12 |
1.602,72 |
1.915,82 |
2.234,92 |
2.177,72 |
* Einbettzimmerzuschlag 3,00 € pro Tag,
für die Investitionskosten kann ggf. Pflegewohngeld beantragt werden.
** Beihilfeberechtigte Bewohnerinnen und Bewohner erhalten eine anteilige Erstattung der Pflegeversicherung
Darüber hinaus können Sie in Abhängigkeit von Ihren persönlichen wirtschaftlichen Verhältnissen bei den zuständigen Stadt-, Kreis- oder Gemeindeverwaltungen Pflegewohngeld sowie ergänzende Unterstützung beantragen. Ihr Eigenanteil verringert sich dadurch deutlich.
Zuschüsse für die Kurzzeitpflege
Einen entscheidenden Faktor für die Finanzierung der Kurzzeitpflege bilden die Zuschüsse der Pflegeversicherung zu den pflegebedingten Kosten und des örtlichen Sozialhilfeträgers zu den Investitionskosten. Diese Unterstützungen erhalten Sie jedoch nur, wenn für Sie oder Ihren Angehörigen schon eine Pflegeeinstufung vorliegt. In Abhängigkeit von den gewährten Förderungen errechnet sich der verbleibende Kostenanteil.
Verhinderungspflege
Liegt bei Ihnen schon seit mind. 6 Monaten eine Pflegeeinstufung vor, so haben Sie die Möglichkeit, über die Kurzzeitpflege hinaus eine Verhinderungspflege zu beantragen. Auf diese Weise steht Ihnen kalenderjährlich zusätzlich noch einmal der gleiche Zuschussbetrag wie in der Kurzeitpflege zur Verfügung. Es gelten für die Verhinderungspflege die gleichen Bedingungen, wie sie schon für die Kurzzeitpflege dargestellt wurden.
Kosten und Finanzierung Kurzzeit- oder Verhinderungspflege
Kosten und Finanzierung der Kurzzeit- oder Verhinderungspflege im Haus Elisabeth (Angaben in €):
Kurzzeitpflege, täglich ab 01.01.2012
Stufe
0 |
Stufe 1 |
Stufe
2 |
Stufe
3 |
Härtefall |
|
Pflege |
30,41 |
46,23 |
65,20 |
84,87 |
95,23 |
Unterkunft |
16,21 |
16,21 |
16,21 |
16,21 |
16,21 |
| Verpflegung | 12,48 |
12,48 |
12,48 |
12,48 |
12,48 |
Investitionskosten* |
5,92 |
5,92 |
5,92 |
5,92 |
5,92 |
Gesamtkosten |
65,02 |
80,84 |
99,81 |
119,48 |
129,84 |
Erstattung Kreis** |
5,92 |
5,92 |
5,92 |
5,92 |
|
Erstattung Pflegekasse*** |
46,23 |
65,20 |
84,87 |
95,23 |
|
| Eigenanteil | 65,02 |
28,69 |
28,69 |
28,69 |
28,69 |
** Gewährung des bewohnerorientierten Aufwendungszuschußes für Investkosten
ausschließlich für die geförderten Zimmer im Kurzzeitpflegebereich.
*** max. bis zur Höhe des jährlichen Zuschusses u. max. 28 Tage pro Jahr
Haus Elisabeth:




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