Kurt-Dietrich-Haus — Stationäre Einrichtung
Kosten & Finanzierung


Bei entsprechenden körperlichen und sozialen, einkommens- und vermögensrechtlichen Voraussetzungen besteht der Anspruch auf Eingliederungshilfe nach 53 SGB XII ff. Der Kostenträger prüft in jedem Fall die mögliche Eigenbeteiligung der Hilfeempfängerinnen und -empfänger.
Die Kosten der Eingliederungshilfe in unserer Einrichtung richten sich nach den genehmigten Leistungstypen (LT):
LT 16 |
LT 17 |
LT 18 |
LT 19 |
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Grundpauschale |
22,92 € |
22,92 € |
22,92 € |
22,92 € |
Maßnahmenpauschale |
75,76 € |
64,05 € |
66,67 € |
71,58 € |
Investive Kosten |
9,02 € |
9,02 € |
9,02 € |
9,02 € |
| Gesamtvergütungssatz | 107,70 € |
95,99 € |
98,61 € |
103,52 € |
Zusätzlich zu und unabhängig von einer stationären Aufnahme ist es möglich, an der tagesstrukturierenden Arbeits- und Beschäftigungstherapie teilzunehmen (LT 23). Der Verrechnungssatz dafür beträgt 12,54 €.
Kurt-Dietrich-Haus:
Stationäre Einrichtung:




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