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Sozialberatungsdienst

Stationäre Hilfe und dezentrales Wohnen

Das »Sternhaus«

Das »Sternhaus« kennen in Herford viele Menschen. Auf dem Gelände des Haus Birkenkamp hat die stationäre Hilfe des Sozialberatungsdienstes ihre »Stammeinrichtung«. 13 Männer können hier in Einzelzimmern untergebracht werden. Jedes Zimmer ist mit einem Kühlschrank, die meisten mit einem Fernseher ausgestattet. Höchstens vier Bewohner teilen sich ein Bad und eine Küche. Für manche von ihnen bedeutet die Gemeinschaftsunterbringung zwar einen Kompromiss. Sie wünschen sich eine eigene Wohnung. Doch den Weg über das »Sternhaus« wählen sie bewusst, weil in der stationären Hilfe besonders intensive persönliche Unterstützung über einen längeren Zeitraum geleistet werden kann.

 

Hilfe für Frauen

Wohnungslose Frauen mit einem hohem Hilfebedarf sollen besonders geschützt werden. Wir bringen sie in der Bünder Straße in einer Frauen-WG unter. Männer haben hier Zutritt – aber nur so lange, wie alle Frauen einverstanden sind. Und für wohnungslose Paare, die es auch immer mal gibt, müssen besondere Lösungen gefunden werden – kein Problem für eine Einrichtung, die zum größeren Teil ohnehin aus dezentralen Wohnungen besteht.

 

Dezentrale Wohnungen

Das Konzept des dezentralen Wohnens in Westfalen-Lippe gibt es erst seit zehn Jahren, und seither ist der Regelfall stationärer Hilfe der Bezug einer eigenen Wohnung. Dies wird auf denkbar einfache Weise erreicht: Noch während der stationären Hilfe erfolgt der Umzug in eine noch von der Einrichtung angemietete Wohnung. Über einen längeren Zeitraum, unter weitestgehend ‚normalen’ Bedingungen und ohne dass die Intensität der persönlichen, sozialarbeiterischen Hilfen dabei nachlässt, werden die Probleme bearbeitet, die den langfristigen Erhalt der Wohnung gefährden könnten. Mit dem Ende der Hilfe übernehmen die bisherigen Bewohnerinnen und Bewohner die dezentrale Wohnung dann als Hauptmieter – die stationäre Einrichtung wird damit teilweise »geschlossen« und an einem anderen Ort, mit einer anderen Wohnung wieder eröffnet.

 

Finanzierung und Zugang

Der Zugang ins Stationäre Wohnen setzt eine vorhergehende Erstberatung voraus. Die Beratungsstelle hat den Auftrag zu klären, ob auch ambulante oder teilstationäre Hilfen den Bedarf decken könnten, oder ob stationäre Hilfe notwendig ist.

 

Für eine Aufnahme ins Sternhaus, die Frauen-WG oder eine dezentrale Wohnung ist ein Antrag an den Landschaftsverband Westfalen-Lippe erforderlich, der mit einem Hilfeplan verbunden wird. Der LWL genehmigt den Hilfeplan und entscheidet, ob stationäre Hilfen geleistet werden sollen. Eine Aufnahme ist daher in der Regel mit einer Wartezeit von ca. zwei Wochen verbunden.

 

Die Kosten der Unterbringung, der Verpflegung und der persönlichen Hilfe übernimmt der Landschaftsverband Westfalen-Lippe oder ein anderer zuständiger Sozialhilfeträger. Bewohnerinnen und Bewohner werden »rund um die Uhr« umfassend versorgt. Zusätzlich erhalten sie einen sogenannten »Barbetrag zur persönlichen Verfügung«. Erzielen sie eigenes Einkommen, müssen sie sich an den Kosten der Hilfe jedoch mit einem Aufwendungsersatz beteiligen.

 

Öffnungszeiten und Kontakt

Ansprechpartner/in für Menschen, die noch nicht beraten wurden:
Doris Gerlach
Peter Wilde

 

Ansprechpartnerin für ein Infogespräch:

Jutta Henke
Tel. 05221/9160-25

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Evangelische Diakoniestiftung Herford Bnder Str. 15 32051 Herford Tel.: 0 52 21 - 91 49-0
E-mail: hvdiakoniestiftung-herford.de Internet: www.diakoniestiftung-herford.de