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Sozialberatungsdienst

Stationäre Hilfe und dezentrales Wohnen

Das »Sternhaus«

Das »Sternhaus« kennen in Herford viele Menschen. Auf dem Gelände des Haus Birkenkamp hat die stationäre Hilfe des Sozialberatungsdienstes ihre »Stammeinrichtung«. 13 Männer können hier in Einzelzimmern untergebracht werden. Jedes Zimmer ist mit einem Kühlschrank, die meisten mit einem Fernseher ausgestattet. Höchstens vier Bewohner teilen sich ein Bad und eine Küche. Für manche von ihnen bedeutet die Gemeinschaftsunterbringung zwar einen Kompromiss. Sie wünschen sich eine eigene Wohnung. Doch den Weg über das »Sternhaus« wählen sie bewusst, weil in der stationären Hilfe besonders intensive persönliche Unterstützung über einen längeren Zeitraum geleistet werden kann.

 

Hilfe für Frauen

Wohnungslose Frauen mit einem hohen Hilfebedarf sollen besonders geschützt werden. Wir bringen sie in einer Frauen-WG unter. Männer haben hier Zutritt – aber nur so lange, wie alle Frauen einverstanden sind. Auch für wohnungslose Paarefinden wir eine Unterbringungslösung.

 

Dezentrale Wohnungen

Noch während der stationären Hilfe erfolgt der Umzug in eine von der Einrichtung angemietete Wohnung. Über einen längeren Zeitraum, unter weitestgehend ‚normalen’ Bedingungen und ohne dass die Intensität der persönlichen, sozialarbeiterischen Hilfen dabei nachlässt, werden die Probleme bearbeitet, die den langfristigen Erhalt der Wohnung gefährden könnten. Mit dem Ende der Hilfe können die bisherigen Bewohnerinnen und Bewohner die dezentrale Wohnung dann als Hauptmieter übernehmen.

 

Finanzierung und Zugang

Der Zugang ins Stationäre Wohnen setzt eine vorhergehende Erstberatung voraus. Die Beratungsstelle hat den Auftrag zu klären, ob auch ambulante oder teilstationäre Hilfen den Bedarf decken könnten, oder ob stationäre Hilfe notwendig ist.

 

Für eine Aufnahme ist ein Antrag an den Landschaftsverband Westfalen-Lippe erforderlich, der mit einem Hilfeplan verbunden wird. Der LWL genehmigt den Hilfeplan und entscheidet, ob stationäre Hilfen geleistet werden sollen. Eine Aufnahme ist daher in der Regel mit einer Wartezeit von ca. zwei Wochen verbunden.

 

Die Kosten der Unterbringung, der Verpflegung und der persönlichen Hilfe übernimmt der Landschaftsverband Westfalen-Lippe oder ein anderer zuständiger Sozialhilfeträger. Erzielen Bewohner/innen eigenes Einkommen (z.B. Lohn oder Grundsicherung nach dem SGB II), legt der LWL eine Kostenbeteiligung fest.

 

Öffnungszeiten und Kontakt

Ansprechpartner/in für Menschen, die noch nicht beraten wurden:

Doris Gerlach
Peter Wilde
Tel. 05221/9160-0

 

Ansprechpartnerin für ein Infogespräch:

 

Jutta Henke
Hermannstr. 16
32052 Herford

Telefon 0 52 21 / 91 60-10
Telefax 0 52 21 / 91 60-39
E-mail:

Sozialberatungsdienst:

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Evangelische Diakoniestiftung Herford Bnder Str. 15 32051 Herford Tel.: 0 52 21 - 91 49-0
E-mail: hvdiakoniestiftung-herford.de Internet: www.diakoniestiftung-herford.de