Sozialberatungsdienst
Nachgehende Hilfe


Sicherndes Netz
Etwa ein Drittel der Menschen, die stationäre Hilfe erhielten und ihre Wohnung als eigenständige Mieter übernehmen, kommen fortan alleine gut zurecht. Zwei Drittel wünschen sich aber noch ein wenig länger Unterstützung – um Erfolge abzusichern und um bei eventuellen Krisen nicht ganz auf sich selbst gestellt zu sein.
Besonders wichtig: regelmäßige Mietzahlungen
Vor allem Menschen, die schon einmal eine Wohnung durch Mietschulden verloren haben, brauchen oft noch längere Zeit Unterstützung bei der Geldeinteilung und der Sicherstellung ihrer Miet- und Energiezahlungen. Sie wollen auf jeden Fall verhindern, wieder in eine ähnliche Lage zu kommen und wissen, wie schwierig es ist, Schulden zu tilgen und neue Schulden zu vermeiden.
Neben der Absicherung des Einkommens wird die nachgehende Hilfe auch in Anspruch genommen, wenn es darum geht
- Konflikte in der Nachbarschaft zu bearbeiten,
- Übergänge in Ausbildung und Arbeit zu begleiten,
- oder an »einsamen Tagen« als Gesprächspartner/in zur Verfügung zu stehen, wenn jemandem in der einsamen Wohnung »die Decke auf den Kopf fällt«.
Zugang und Finanzierung
Der Antrag auf Nachgehende Hilfen wird zum Ende der stationären Hilfe mit dem letzten Hilfeplan oder dem Abschlussbericht gestellt.
Für die Nutzerinnen und Nutzer ist die Hilfe kostenlos. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe vergütet sie dem Sozialberatungsdienst mit einer einmaligen Fallpauschale.
Kontakt
Ansprechpartner für die Nachgehende Hilfe:
Gregor Tschimmel
Hermannstr. 16
32052 Herford
Telefon 0 52 21 / 91 60-23
Telefax 0 52 21 / 91 60-39
E-mail:
Sozialberatungsdienst:




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