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Pflege

Kurzzeit- und Verhinderungspflege

Zuverlässige Unterstützung, so lange Sie uns brauchen

 

Kurzzeitpflege

Unser Angebot an Kurzzeitpflege richtet sich an Menschen, die sich für einen zeitlich begrenzten Zeitraum zu Hause nicht allein versorgen können.

Das kann zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt der Fall sein, wenn Sie für eine Übergangszeit hauswirtschaftliche Versorgung, Pflege, Begleitung und eine kontinuierliche Versorgungssicherheit benötigen. Unser Ziel ist es ist, dass Sie sich so weit erholen, um wieder in Ihrer eigenen Wohnung leben zu können. Sind dafür weitergehende Hilfen und Unterstützung notwendig, so unterstützen wir Sie gern durch die Vermittlung entsprechender Dienstleister. Sollten Sie für Ihre Erholung einen längeren Zeitraum benötigen, so können Sie Ihren Aufenthalt bei uns gern verlängern.

Häufige Anfragen für eine Kurzzeitpflege kommen von pflegenden Angehörigen, die aus Urlaubs- oder Krankheitsgründen für einen begrenzten Zeitraum einen kompetenten und zuverlässigen Wohn- und Pflegeplatz benötigen.

Es besteht die Möglichkeit, bei Ihrer Pflegekasse und dem zuständigen Sozialhilfeträger Zuschüsse zu den entstehenden Kosten für die Kurzzeitpflege zu beantragen. Voraussetzung hierfür ist eine durch den medizinischen Dienst festgestellte Pflegestufe I – III. Dieser Zuschuss wird nur einmal pro Kalenderjahr, in Abhängigkeit von einer Pflegestufe, für längstens 28 Tage gewährt.

 

Verhinderungspflege

Nur wenn die Angehörigen ab und zu mal Luft holen können und wirklich entspannen, ist häusliche Pflege auf Dauer zu leisten. Deshalb setzen die Pflegekassen auf Prävention. Zu diesem Zweck besteht die Möglichkeit, zusätzlich zu einer Kurzeitpflege für längstens 28 Tage pro Kalenderjahr einen Zuschuss zu beantragen.

Voraussetzung für diese Verhinderungs- oder Ersatzpflege ist, dass bei Ihnen schon seit sechs Monaten eine Pflegeeinstufung I – III vorliegt oder dass Sie bereits seit mind. 12 Monaten von einer privaten Pflegeperson zu Hause versorgt werden. Ein häufiger Grund, die Verhinderungspflege bei Pflegekasse zu beantragen ist, dass Ihre Pflegeperson (z.B. Angehörige, Lebenspartner, Bekannte) Sie wegen Krankheit, Urlaub oder aus sonstigen Gründen nicht in der häusliche Pflege unterstützen kann.

 

Kurzzeit- und Verhinderungspflege im:

  • Ernst-Louisen-Heim
  • Haus Birkenkamp
  • Haus Elisabeth
  • St. Martins-Stift
  • Wichernhaus
  • Heinrich-Windhorst-Haus
Evangelische Diakoniestiftung Herford Bnder Str. 15 32051 Herford Tel.: 0 52 21 - 91 49-0
E-mail: hvdiakoniestiftung-herford.de Internet: www.diakoniestiftung-herford.de