Pflege
Kurzzeit- und Verhinderungspflege


Zuverlässige Unterstützung, so lange Sie uns brauchen
Kurzzeitpflege
Unser Angebot an Kurzzeitpflege richtet sich an Menschen, die sich für
einen zeitlich begrenzten Zeitraum zu Hause nicht allein versorgen können.
Das kann zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt der Fall sein,
wenn Sie für eine Übergangszeit hauswirtschaftliche Versorgung,
Pflege, Begleitung und eine kontinuierliche Versorgungssicherheit benötigen.
Unser Ziel ist es ist, dass Sie sich so weit erholen, um wieder in Ihrer
eigenen Wohnung leben zu können. Sind dafür weitergehende Hilfen
und Unterstützung notwendig, so unterstützen wir Sie gern durch
die Vermittlung entsprechender Dienstleister. Sollten Sie für Ihre Erholung
einen längeren Zeitraum benötigen, so können Sie Ihren Aufenthalt
bei uns gern verlängern.
Häufige Anfragen für eine Kurzzeitpflege kommen von pflegenden
Angehörigen, die aus Urlaubs- oder
Krankheitsgründen für einen begrenzten Zeitraum einen kompetenten und zuverlässigen Wohn- und
Pflegeplatz benötigen.
Es besteht die Möglichkeit, bei Ihrer Pflegekasse und dem zuständigen
Sozialhilfeträger Zuschüsse zu den entstehenden Kosten für
die Kurzzeitpflege zu beantragen. Voraussetzung hierfür ist eine durch
den medizinischen Dienst festgestellte Pflegestufe I – III. Dieser
Zuschuss wird nur einmal pro Kalenderjahr, in Abhängigkeit von einer
Pflegestufe, für längstens 28 Tage gewährt.
Verhinderungspflege
Nur wenn die Angehörigen ab und zu mal Luft holen können und
wirklich entspannen, ist häusliche Pflege auf Dauer zu leisten. Deshalb
setzen die Pflegekassen auf Prävention. Zu diesem Zweck besteht die
Möglichkeit, zusätzlich zu einer Kurzeitpflege für längstens
28 Tage pro Kalenderjahr einen Zuschuss zu beantragen.
Voraussetzung für diese Verhinderungs- oder Ersatzpflege ist, dass bei
Ihnen schon seit sechs Monaten eine Pflegeeinstufung I – III vorliegt oder
dass Sie bereits seit mind. 12 Monaten von einer privaten Pflegeperson zu
Hause versorgt werden. Ein häufiger Grund, die Verhinderungspflege bei
Pflegekasse zu beantragen ist, dass Ihre Pflegeperson (z.B. Angehörige,
Lebenspartner, Bekannte) Sie wegen Krankheit, Urlaub oder aus sonstigen Gründen
nicht in der häusliche Pflege unterstützen kann.
Kurzzeit- und Verhinderungspflege im:



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