Hinweisgeberportal | Compliance

Compliance ist fester Bestandteil der Organisationskultur der Ev. Diakoniestiftung Herford. Ethisches und gesetzeskonformes Verhalten hat in der Stiftung höchste Priorität. Für die Stiftung ist es wichtig, dass Menschenrechtsverletzungen, Verletzungen der Sozialstandards, Verstöße aus den Bereichen Datenschutz, Diebstahl, Korruption, Betrug, Geldwäsche, Buchhaltungsbetrug, Umweltschutz, Vermögensschädigungen oder jede andere Art von Verstößen gegen die gesetzlichen Bestimmungen und interne Regelungen verhindert und aufgeklärt werden.

Hinweise können schriftlich über das nachfolgende Formular oder unter folgender Telefonnummer gegeben werden: 05221-9149-80.

Häufig gestellte Fragen

Über das nachfolgende Hinweisgeberportal können von allen Personen vertraulich oder anonym auf
tatsächliche oder vermutete Verstöße gegen Gesetze, interne Richtlinien oder auf sonstige Missstände
hingewiesen werden. Beispielsweise wenn Sie vielleicht von Verhaltensweisen oder Risiken erfahren
haben, die einzelne Bewohnerinnen und Bewohner, Klientinnen und Klienten oder Mitarbeitende der
Ev. Diakoniestiftung Herford insgesamt gefährden. Hinweisgeber sind durch eine EU-Richtlinie
geschützt, sie können unabhängig von den bestehenden Hierarchieebenen des Unternehmens agieren,
ohne negative arbeitsrechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen.


Wichtig: Bitte bedenken Sie, dass jede Information möglicherweise für Personen, die in den
Sachverhalt eingebunden sind, Konsequenzen haben kann. Darum bitten wir Sie, uns nur solche
Informationen zu nennen, die nach Ihrem besten Wissen richtig sind. Damit helfen Sie uns,
maßgebliche Regeln und Werte zu bewahren.

Bei Hinweisen auf mögliche Gesetzesverstöße, die die Ev. Diakoniestiftung Herford betreffen, haben
Sie die Möglichkeit uns den Hinweis, auf Wunsch anonym, über das nachfolgende Portal zu senden.
Bitte klicken Sie hierfür auf einen der nachfolgenden Button: „Hinweis anonym“ oder „Hinweis mit
Kontaktaufnahme“ und füllen die Pflichtfelder aus. Beschreiben Sie den Hinweis so konkret wie
möglich. Zusätzlich besteht die Möglichkeit Anlagen beizufügen.

Bei einem Hinweis mit Kontaktaufnahme erhalten Sie innerhalb der gesetzlichen Fristen eine
Empfangsbestätigung mit Vorgangsnummer und eine qualifizierte, inhaltliche Rückmeldung über
Folgemaßnahmen zu Ihrem Hinweis.

Wichtig: Wünschen die Hinweisgeber absolute Anonymität, ist darauf zu achten, dass die
Beschreibungen und die Anlagen keine Rückschlüsse auf die Person zulassen.

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