verhinderungspflege
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Verhinderungspflege

Unterstützung bei Verhinderung der Pflegeperson. Stundenweise Entlastungsangebote.

Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 haben Anspruch auf Verhinderungspflege, wenn die private Pflegeperson Urlaub macht oder durch Krankheit vorübergehend an der Pflege gehindert ist. Diese Ersatzpflege kann durch einen ambulanten Pflegedienst, durch Einzelpflegekräfte, ehrenamtlich Pflegende oder nahe Angehörige erfolgen.

Die Anspruchsdauer beträgt insgesamt acht Wochen im Kalenderjahr und kann individuell aufgeteilt werden, auch in Form einer stundenweisen Verhinderungspflege. Für die Verhinderungspflege kann zusammen mit der Kurzzeitpflege der gemeinsame Jahresbetrag von 3.539 € verwendet werden. Während der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld zur Hälfte weitergezahlt.

Die Höhe des aktuellen Anspruchs auf Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in Form des gemeinsamen Jahresbetrags erfahren Sie bei Ihrer Pflegekasse. Dort muss auch ein Antrag auf Verhinderungspflege gestellt werden.

Wir unterstützen Sie durch professionelle Pflege, Betreuung und hauswirtschaftliche Hilfen bei einer längerfristigen oder auch stundenweisen Verhinderung der Pflegeperson – damit Sie in Ihrer vertrauten Umgebung bleiben können.

Folgende Einrichtungen sind von der Pflegekasse zugelassen:

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