Heinrich-Windhorst-Haus
Unser Wohn- und Pflegezentrum ist etwas Besonderes!
Sie suchen einen Ort zum Wohnen mit ansprechendem Ambiente und familiärer Atmosphäre, wo Sie freundliche und fachkompetente Menschen betreuen und pflegen?
Bei uns wohnen Sie in einem schönen Zimmer mit einem eigenen Bad von insgesamt 20,5 qm. Die Fenster reichen bis an den Boden und lassen viel Licht in den Raum. Warme Farben und schöne Formen prägen unsere Einrichtung, die im Kirschholzdekor gehalten ist.
Mit sechs Nachbarinnen und Nachbarn teilen Sie eine Wohnküche bzw. ein gemeinsames Wohnzimmer. Im Café können Sie schöne Stunden bei Kaffee und Kuchen erleben. Mehrere Balkone und eine große Außenterrasse laden zum Verweilen an der frischen Luft ein. Unser Haus ist ein Treffpunkt für die Nachbarschaft mit vielen Angeboten.
Unser Team ist multiprofessionell und arbeitet auf dem aktuellen Stand der Pflegewissenschaft. Wir bieten Ihnen optimale Wohn- und Pflegeangebote in der Kurzzeitpflege und Dauerpflege.
Pflege und Betreuung von Menschen mit Demenz
Menschen mit Demenz benötigen eine auf ihre Bedürfnisse ausgerichtete und an der Normalität des Alltags orientierte Betreuung und Pflege. 22 Menschen leben in drei Wohngruppen miteinander, sie haben im Wohnbereich und in der geschützten Außenanlage viel Platz für Bewegung.
Wachkoma und Beatmung
In dem Bewusstsein, dass alle Menschen ein Entwicklungspotential haben, das es zu fördern gilt, erstellen wir in Kooperation mit allen Beteiligten einen individuellen Pflege- und Behandlungsplan.
Die Qualität unserer Einrichtung wird regelmäßig durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen überprüft. Informationen zu den Ergebnissen finden Sie hier auf der Seite des AOK-Pflegenavigators.
Ergebnisse der Abteilung außerklinische Intensivpflege finden Sie hier.
Kosten und Finanzierung Kurzzeitpflege
Unsere Pflegesätze für einen Kurzzeit-Pflegeplatz betragen ab dem 01.07.2024:
Grad 1 | Grad 2 | Grad 3 | Grad 4 | Grad 5 | |
---|---|---|---|---|---|
Pflege 1 | 53,97 | 69,19 | 85,36 | 102,23 | 109,79 |
Altenpflegeumlage | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
Ausbildungsumlage PflBG | 6,32 | 6,32 | 6,32 | 6,32 | 6,32 |
Unterkunft | 22,80 | 22,80 | 22,80 | 22,80 | 22,80 |
Verpflegung 2 | 17,55 | 17,55 | 17,55 | 17,55 | 17,55 |
Investitionskosten | 19,87 | 19,87 | 19,87 | 19,87 | 19,87 |
Gesamtkosten | 120,51 | 135,73 | 151,90 | 168,77 | 176,33 |
Erstattung Kreis 3 | 19,87 | 19,87 | 19,87 | 19,87 | 19,87 |
Erstattung Pflegekasse 4 | 75,51 | 91,68 | 108,55 | 116,11 | |
Eigenanteil | 100,64 | 40,35 | 40,35 | 40,35 | 40,35 |
1 Der einrichtungseinheitliche, tägliche Eigenanteil für die Pflegegrade 2 bis 5 beträgt 43,88€.
2 Bei ausschließlicher Ernährung mit Sondenkost wird der Betrag für Verpflegung um 1/3 reduziert.
3 Gewährung des bewohnerorientierten Aufwendungszuschußes für Investkosten.
4 max. bis zur Höhe des jährlichen Zuschusses.
Kosten und Finanzierung Dauerpflege
Unsere Pflegesätze für einen vollstationären Pflegeplatz betragen ab dem 01.07.2024:
Grad 1 | Grad 2 | Grad 3 | Grad 4 | Grad 5 | |
---|---|---|---|---|---|
Pflege 1 | 1.641,77 | 2.104,76 | 2.596,65 | 3.109,84 | 3.339,81 |
Altenpflegeumlage | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
Ausbildungsumlage PflBG | 192,25 | 192,25 | 192,25 | 192,25 | 192,25 |
Unterkunft | 693,58 | 693,58 | 693,58 | 693,58 | 693,58 |
Verpflegung 2 | 533,87 | 533,87 | 533,87 | 533,87 | 533,87 |
Investitionskosten 3 | 604,45 | 604,45 | 604,45 | 604,45 | 604,45 |
Gesamtkosten | 3.665,92 | 4.128,91 | 4.620,80 | 5.133,99 | 5.363,96 |
Erstattung Pflegekasse 4 | 125,00 | 770,00 | 1.262,00 | 1.775,00 | 2.005,00 |
Eigenanteil | 3.540,92 | 3.358,91 | 3.358,80 | 3.358,99 | 3.358,96 |
1 Der einrichtungseinheitliche, monatliche Eigenanteil für die Pflegegrade 2 bis 5 beträgt 1.334,69€.
Die Pflegekasse zahlt zusätzlich zur Erstattung für die Pflegegrade 2 bis 5 einen Zuschlag. Dieser steigt mit der Dauer der vollstationären Pflege und berechnet sich aus dem Eigenanteil und den Ausbildungsumlagen.
Im ersten Jahr trägt die Pflegekasse 15% (=229,04 €), im zweiten Jahr 30% (=458,08 €), im dritten Jahr 50% (=763,47 €) und danach 75% (=1.145,21 €).
2 Bei ausschließlicher Ernährung mit Sondenkost wird der Betrag für Verpflegung um 1/3 reduziert.
3 Für die Investitionskosten (vorläufiger Betrag) kann ggf. Pflegewohngeld beantragt werden.
4 Beihilfeberechtigte Bewohnerinnen und Bewohner erhalten eine anteilige Erstattung der Pflegeversicherung.
Darüber hinaus können Sie in Abhängigkeit von Ihren persönlichen wirtschaftlichen Verhältnissen bei den zuständigen Stadt-, Kreis- oder Gemeindeverwaltungen Pflegewohngeld sowie ergänzende Unterstützung beantragen. Ihr Eigenanteil verringert sich dadurch deutlich.
Kosten und Finanzierung Dauerpflege - Abteilung außerklinische Intensivpflege
Unsere Pflegesätze für einen vollstationären Pflegeplatz betragen ab dem 01.01.2024:
Grad 1 | Grad 2 | Grad 3 | Grad 4 | Grad 5 | |
---|---|---|---|---|---|
Pflege 1 | 1.414,53 | 1.813,34 | 2.305,53 | 2.818,41 | 3.048,39 |
Altenpflegeumlage | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
Ausbildungsumlage PflBG | 246,10 | 246,10 | 246,10 | 246,10 | 246,10 |
Unterkunft | 715,48 | 715,48 | 715,48 | 715,48 | 715,48 |
Verpflegung 2 | 550,91 | 550,91 | 550,91 | 550,91 | 550,91 |
Investitionskosten 3 | 604,45 | 604,45 | 604,45 | 604,45 | 604,45 |
Gesamtkosten | 3.531,47 | 3.930,28 | 4.422,47 | 4.935,35 | 5.165,33 |
Erstattung Pflegekasse 4 | 125,00 | 770,00 | 1.262,00 | 1.775,00 | 2.005,00 |
Eigenanteil | 3.406,47 | 3.160,28 | 3.160,47 | 3.160,35 | 3.160,33 |
Für besondere medizinische Behandlungspflege werden zusätzlich täglich 64,05 € erhoben.
Diese Kosten werden bei Vorliegen einer genehmigten Verordnung durch die Krankenkasse übernommen.
Bei Vorliegen einer genehmigten Verordnung für außerklinische Intensivpflege werden die Kosten vollständig von der Kranken- und Pflegekasse übernommen. Der Eigenanteil entfällt, sofern dies im Versorgungsvertrag mit der Krankenkasse vereinbart ist.
1 Der einrichtungseinheitliche, monatliche Eigenanteil für die Pflegegrade 2 bis 5 beträgt 1.043,44€.
Die Pflegekasse zahlt zusätzlich zur Erstattung für die Pflegegrade 2 bis 5 einen Zuschlag. Dieser steigt mit der Dauer der vollstationären Pflege und berechnet sich aus dem Eigenanteil und den Ausbildungsumlagen.
Im ersten Jahr trägt die Pflegekasse 15% (=193,43 €) dieses Anteils, im zweiten Jahr 30% (=386,86 €) dieses Anteils, im dritten Jahr 50% (=644,77 €) dieses Anteils und danach 75% (=967,16 €).
2 Bei ausschließlicher Ernährung mit Sondenkost wird der Betrag für Verpflegung um 1/3 reduziert.
3 Für die Investitionskosten (vorläufiger Betrag) kann ggf. Pflegewohngeld beantragt werden.
4 Beihilfeberechtigte Bewohnerinnen und Bewohner erhalten eine anteilige Erstattung der Pflegeversicherung.
Kontaktpersonen
Wenn Sie Fragen zur Pflege und Betreuung, Kosten und Finanzierung haben, beraten wir Sie gerne telefonisch oder persönlich:
Einrichtungsleitung
Anja-Mary Endrikat
Tel.: 0 52 21 / 2 82 03-0
Aufnahmeberatung
Anke Kirchhoff
Tel.: 0 52 21 / 2 82 03-53
Pflegedienstleitung
Holger Enderstein
Tel.: 0 52 21 / 2 82 03-0
Downloads
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Kontakt
Heinrich-Windhorst-Haus
Schwarzenmoorstr. 68
32049 Herford
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