Kurt-Dietrich-Haus
Hilfe für ein selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Leben
Die Einrichtungen des Kurt-Dietrich-Hauses befinden sich in zentraler Lage im Stadtkern von Herford und haben es sich zur besonderen Aufgabe gemacht, chronisch mehrfach beeinträchtigte abhängige Menschen, die zusätzlich auch eine psychische Erkrankung haben können, bei ihrer Eingliederung und ihrer Teilhabe am Leben zu unterstützen und eine weitgehend eigenständige und selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. Dabei wird die gesamte Lebens- und Gesundheitssituation der Klientinnen und Klienten berücksichtigt, ebenso wie ihre Stärken, Ressourcen und Selbsthilfepotenziale. Diese werden unter Berücksichtigung der realen Gegebenheiten genutzt und gefördert, um eine gleichwertige Teilhabe am Leben zu erreichen.
Die Teilhabeplanung gemäß § 113 SGB IX und in Übereinstimmung mit den ICF-Kriterien ist ein zentrales Element der ausdifferenzierten Hilfe. In regelmäßigen Abständen wird die Planung, die Art und der Umfang der Maßnahmen gemeinsam mit den betreuten Personen überprüft und fortgeschrieben. Dabei fließen Umweltfaktoren, persönliche Faktoren sowie individuelle Teilhabeziele in die Gestaltung der Unterstützung ein. Die Hilfeangebote werden stationär in den Wohn- und Appartementhäusern sowie den angeschlossenen dezentralen Wohnungen oder ambulant in der eigenen Wohnung angeboten. Ziel ist es, eine drohende Behinderung zu verhüten oder eine bereits vorhandene Behinderung und deren Folgen zu mildern, um die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu gewährleisten.
Eigenverantwortung und Selbstbestimmung stehen im Zentrum der Unterstützung und sind handlungsleitend. In der Teilhabeplanung werden diese Grundsätze berücksichtigt, um eine größtmögliche Selbstständigkeit zu fördern. Zum Betreuungsangebot gehören sozialtherapeutische Maßnahmen, die individuell in die Teilhabeplanung integriert und an persönliche Bedürfnisse angepasst werden.
Ein suchtmittelfreies Wohnumfeld, eine Betreuung im Rahmen eines Bezugspersonensystems, die Erarbeitung von Rückfallvermeidungsstrategien und tagesstrukturierende Maßnahmen sollen zum Erreichen der individuellen Ziele beitragen und die Teilhabe an der Gesellschaft unterstützen. Im Einklang mit den Vorgaben des BTHG wird darauf geachtet, dass alle Unterstützungsmaßnahmen auf die Förderung der Teilhabe und der Selbstbestimmung ausgerichtet sind.
Maßnahmen, die bei Bedarf begleitet werden, umfassen unter anderem:
- Einzel- und Gruppengespräche sowie Gruppenangebote, die die sozialen Interaktionen und die soziale Teilhabe fördern
- Hauswirtschaftliche Anleitung und Milieupflege zur Unterstützung der selbstbestimmten Lebensführung
- Angehörigenarbeit, Kriseninterventionen und administrative Unterstützung zur Förderung der sozialen Integration und der Teilhabe am familiären Leben
- Gesundheitsaufklärung einschließlich der Anleitung zum sachgerechten Umgang mit verordneten Medikamenten (auch Vergabe eines Substitutes), um die körperliche Gesundheit zu stabilisieren und die Teilhabe zu sichern
Die medizinische Versorgung erfolgt durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte. Die betreuten Menschen werden angeleitet, mit ihrer freien Zeit ohne die Zuhilfenahme eines Suchtmittels möglichst selbstständig umzugehen, was ihre psychosoziale Teilhabe stärkt. Jahreszeitliche Feste und Feiertage werden gemeinsam gefeiert, um das gemeinschaftliche Leben und die sozial-kulturelle Teilhabe zu fördern.
Stationäre Betreuung
In der Einrichtung in der Bünder Straße 35a stehen in 4 Wohngruppen 24 Einzelzimmer mit Bad (Du/WC) zur Verfügung. Alle Zimmer sind barrierefrei gestaltet, 8 davon sind rollstuhlgerecht ausgestattet, um eine selbstbestimmte Teilhabe am Alltagsleben zu ermöglichen. Die Zimmer sind so konzipiert, dass sie individuellen Bedürfnissen und Fähigkeiten gerecht werden und die persönliche Autonomie fördern.
In der Engerstraße 10a befinden sich 19 Plätze in 17 voll ausgestatteten Appartements. Vier Appartements sind behindertengerecht, zwei davon sind rollstuhlgerecht ausgestattet. Diese Wohnform ermöglicht, in einem möglichst selbstständigen Umfeld zu leben, das ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben unterstützt. Die Appartements sind so gestaltet, dass sie die Selbstbestimmung der Klientinnen und Klienten in ihrem Alltag maximieren.
Weitere Plätze werden als dezentrale Lebensformen im Herforder Stadtgebiet vorgehalten, als Wohngruppen, Paarwohnungen oder als dezentrale Einzelwohnungen. Alle Wohnungen sind eng mit der Stammeinrichtung vernetzt und gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar, um die Teilhabe am öffentlichen Leben zu erleichtern. Diese Wohnformen bieten ein hohes Maß an Selbstständigkeit bei gleichzeitiger Anbindung an unterstützende Angebote der Einrichtung.
Die Auswahl geeigneter Wohnformen erfolgt im Rahmen regelmäßiger Teilhabeplanungen gemäß den Prinzipien des BTHG und der ICF. Dabei wird überprüft, wie gut die Wohnform zu den jeweiligen Bedürfnissen und Zielen passt und inwieweit Selbstbestimmung und Teilhabe gefördert werden. Die Wirksamkeit der gewählten Form wird kontinuierlich überprüft, um sicherzustellen, dass die Klientinnen und Klienten im Einklang mit ihren persönlichen Zielen und Ressourcen leben können.
Aufgrund der engmaschigen Begleitung erfolgt die Aufnahme vorrangig in der Einrichtung Bünder Straße 35a. Im Rahmen von Teilhabeplangesprächen kann ein Wechsel in die Engerstraße 10a erwogen werden, wenn ein höheres Maß an Selbstständigkeit angestrebt wird. Ein langfristiges Wohnen in Einzelzimmern oder Appartements bietet sich an, wenn noch keine ausreichende Eigenverantwortung übernommen werden kann, jedoch eine möglichst selbstbestimmte Lebensführung gewünscht ist.
Ambulant betreutes Wohnen
Assistenz in der eigenen Häuslichkeit ist eine unterstützende, aufsuchende Hilfe, die ein weitgehend selbstständiges Leben in der eigenen Wohnung ermöglichen soll. Sie bietet Unterstützung in allen Lebensbereichen und fördert die gesellschaftliche Teilhabe. Dies betrifft insbesondere den Umgang mit Sucht- und psychischen Erkrankungen, die Entwicklung neuer Perspektiven sowie die Unterstützung in Krisenzeiten.
Die Teilhabeplanung wird individuell und in enger Zusammenarbeit mit den Klientinnen und Klienten erarbeitet und dient als Grundlage für die Kostenübernahme im Rahmen der Eingliederungshilfe gemäß § 113 SGB IX. Diese Planung wird regelmäßig fortgeschrieben und überprüft, um den sich wandelnden Bedürfnissen und Zielen gerecht zu werden.
Die Teilhabeplanung basiert auf den Prinzipien des BTHG und berücksichtigt die Ressourcen und Selbsthilfepotenziale, um Selbstbestimmung und Teilhabe zu fördern. Daraus entstehen differenzierte Betreuungsangebote für Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen und psychischen Beeinträchtigungen. Diese beziehen sich auf den Hilfebedarf in den verschiedenen Lebensbereichen, die smart mit den Klientinnen und Klienten abgestimmt sind.
Die Förderung von alltagspraktischen Fähigkeiten als auch die Unterstützung in der Bewältigung der Sucht- und/oder psychischen Erkrankung stehen im Mittelpunkt. Ziel ist es, die Teilhabe an der Gesellschaft zu sichern und die Eigenverantwortung in allen Bereichen des Lebens zu fördern.
Die häusliche Assistenz endet, wenn ein eigenständiges Leben möglich ist. Die Eingliederungshilfe im ambulanten Setting endet auch, wenn die gesundheitliche Situation sich in einer Weise verschlechtert, sodass die ambulante Unterstützung nicht mehr ausreicht.
Tagesstrukturierende Maßnahmen
Die tagesstrukturierenden Maßnahmen finden an den beiden stationären Standorten Bünder Straße 35a und Engerstraße 10a statt und richten sich an Menschen, die eine strukturgebende Unterstützung benötigen, um ihre gesellschaftliche Teilhabe zu stärken. Die Angebote zielen darauf ab, eine eigenverantwortliche und selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen und vorhandene Fähigkeiten und Potenziale zu fördern.
Weitere ambulante tagesstrukturierende Angebote werden am Standort Bünder Straße 13 im „Werk II“ durchgeführt. Diese orientieren sich an individuellen Bedürfnissen und berücksichtigen die ICF-Kriterien zur Förderung der Teilhabe in verschiedenen Lebensbereichen.
Zum Angebot gehören u. a. Kreativangebote, Gedächtnistraining, Bewegungsangebote sowie geschlechtsspezifische Formate. Diese Aktivitäten unterstützen Klientinnen und Klienten dabei, Selbstständigkeit zu entwickeln, die Gesundheit zu stabilisieren und soziale Kontakte zu stärken.
Das Angebot richtet sich an Personen, die ambulant betreut werden, vorübergehend oder dauerhaft erwerbsgemindert sind, eine Werkstatt für behinderte Menschen aus Altersgründen verlassen oder nach einer Entwöhnung an erreichte Stabilität anknüpfen möchten. Es bietet eine Tagesstruktur in einem abstinenzorientierten Rahmen zur Stabilisierung von Teilhabe und Selbstbestimmung.
Ein Team aus Mitarbeitenden der Fachrichtungen Ergotherapie steht werktags in der Zeit von 8:30 Uhr bis 16:00 Uhr zur Verfügung, um individuell zu begleiten und bei der Zielerreichung zu unterstützen. Im Rahmen einer Hospitation haben Interessierte die Möglichkeit, das Angebot kennenzulernen und zu entscheiden, ob dieses für sie passend ist.
Eine Kostenübernahme durch einen Kostenträger ist erforderlich, um die Teilhabe am Programm zu gewährleisten und die notwendige Unterstützung zu sichern.
Projekte
Im Rahmen verschiedener Projekte besteht die Möglichkeit, aktiv an beruflichen und kreativen Prozessen teilzunehmen und gesellschaftliche Teilhabe zu erleben. Diese Projekte unterstützen Selbstbestimmung, Selbstverwirklichung und Eigenverantwortung und sind in die Teilhabeplanung gemäß § 113 SGB IX eingebettet.
Ein Beispiel ist das Bistro-Projekt, in dem Klientinnen und Klienten in Bereichen wie Zubereitung von Speisen und Gästebedienung mitwirken. Das Projekt bietet nicht nur eine Tagesstruktur, sondern fördert auch Alltagskompetenzen und schafft ein realitätsnahes Arbeitsumfeld zur Entwicklung persönlicher Fähigkeiten. Dabei werden Ressourcen und Selbsthilfepotenziale gefördert, was eine wichtige Grundlage für ihre Teilhabe am Arbeitsleben darstellt. Das Bistro-Projekt ist ein entscheidender Baustein zur Förderung der Selbstständigkeit und Teilhabemöglichkeiten von Klientinnen und Klienten im Beschäftigungsumfeld.
Ein weiteres Projekt zur Förderung kultureller Teilhabe ist das Theater-Projekt, gefördert von Aktion Mensch. Hier können Klientinnen und Klienten in Schauspiel, Text- und Liedentwicklung oder Bühnenbildgestaltung mitwirken. Es fördert kreative Ausdrucksformen, stärkt das Selbstbewusstsein und schafft gesellschaftliche Teilhabe. Durch die Teilnahme an Aufführungen und Proben wird die Integration in die Gemeinschaft gefördert und gleichzeitig ein Raum geschaffen, um soziale Barrieren abzubauen und gemeinsam zu arbeiten. Das Projekt trägt dazu bei, eine größere Selbstbestimmung und Akzeptanz zu erfahren und in der Gesellschaft als gleichwertige Teilnehmende wahrgenommen zu werden.
Beide Projekte ermöglichen es, Fähigkeiten weiterzuentwickeln, aktiv und gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und so die eigene Lebensqualität zu steigern. Sie sind zentrale Bausteine zur Förderung und Stärkung von Teilhabe und Selbstständigkeit und bieten Perspektiven für ein aktives und erfülltes Leben.
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Wenn Sie Fragen zur Pflege und Betreuung, Kosten und Finanzierung haben, beraten wir Sie gerne telefonisch oder persönlich:
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Tel.: 0 52 21 - 91 48-34
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Fachbereichsleitung Ambulant betreutes Wohnen
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Fachbereichsleitung stationär
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Verwaltung / Aufnahmeberatung
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