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Ernst-Louisen-Heim

Dem Stadtteil verbunden. Den Menschen verpflichtet.

Können Sie für eine bestimmte Zeit nicht in Ihrer gewohnten Umgebung betreut werden oder brauchen Sie Betreuung auf Dauer? Dann ist unser Haus genau das Richtige für Sie.

Das Ernst-Louisen-Heim liegt im Osten der Stadt Herford, am südlichen Teil des Langenberges. Sie wohnen in Zimmern, die sich vorwiegend in Südlage befinden und Ihnen einen herrlichen Blick weit über Herford hinaus bis hin zum Teutoburger Wald ermöglichen.

Sie können Ihr hell und freundlich eingerichtetes Zimmer ganz nach Ihrem individuellen Geschmack mit Ihren eigenen Möbeln ergänzen. Gemütliche Aufenthaltsräume, ein Garten sowie diverse Angebote innerhalb des Hauses bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihren Tag abwechslungsreich zu gestalten.

Innerhalb einer Kurzzeitpflege oder Dauerpflege steht Ihnen unser multiprofessionelles Team zur Verfügung. Wert legen wir insbesondere auf die Pflege und Betreuung von Menschen mit Demenz, sei es innerhalb unserer Wohnbereiche oder auf unserem besonderen Demenzbereich. Unterstützt wird unser Pflege- und Betreuungspersonal hierbei von einer ausgebildeten Demenzberaterin. Nach unserem Pflegeverständnis ist Pflege immer auf den ganzen Menschen in seiner Individualität ausgerichtet. Unsere aktivierenden Hilfen erhalten Ihnen ein Höchstmaß an Lebensqualität. Ziel ist es, die Fähigkeiten des Einzelnen zu bewahren und im günstigsten Fall wieder herzustellen.

Mit unseren vielfältigen Freizeitangeboten und Veranstaltungen wird es Ihnen bei uns nicht langweilig. Wöchentliche Aktivierungsgruppen, Konzerte, jahreszeitliche Feste oder Bibelstunden und Gottesdienste sind nur ein kleiner Teil der Möglichkeiten, die das Leben bei uns im Haus bereichern.

Im Haus finden Sie Angebote wie Fußpflege, Massage, Physiotherapie und einen eigenen Friseursalon.

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, wir freuen uns darauf, für Sie da zu sein.

Die Qualität unserer Einrichtung wird regelmäßig durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen überprüft. Informationen zu den Ergebnissen finden Sie hier auf der Seite des AOK-Pflegenavigators. 

Unsere Pflegesätze für einen Kurzzeit-Pflegeplatz betragen ab dem 01.01.2024:

 Grad 1Grad 2Grad 3Grad 4Grad 5
Pflege 1112,69112,69112,69112,69112,69
Altenpflegeumlage0,000,000,000,000,00
Ausbildungsumlage PflBG5,255,255,255,255,25
Unterkunft24,0224,0224,0224,0224,02
Verpflegung 218,5018,5018,5018,5018,50
Investitionskosten24,4024,4024,4024,4024,40
Gesamtkosten184,86184,86184,86184,86184,86
Erstattung Kreis 324,4024,4024,4024,4024,40
Erstattung Pflegekasse 4 117,94117,94117,94117,94
Eigenanteil160,4642,5242,5242,5242,52

1 Der tägliche Eigenanteil ist für die Pflegegrade 2 bis 5 gleich.

2 Bei ausschließlicher Ernährung mit Sondenkost wird der Betrag für Verpflegung um 1/3 reduziert.

3 Gewährung des bewohnerorientierten Aufwendungszuschußes für Investkosten

4 max. bis zur Höhe des jährlichen Zuschusses

Unsere Pflegesätze für einen vollstationären Pflegeplatz betragen ab dem 01.01.2024:

 Grad 1Grad 2Grad 3Grad 4Grad 5
Pflege 11.492,101.860,492.352,382.865,263.095,24
Altenpflegeumlage0,000,000,000,000,00
Ausbildungsumlage PflBG159,71159,71159,71159,71159,71
Unterkunft638,82638,82638,82638,82638,82
Verpflegung 2491,89491,89491,89491,89491,89
Investitionskosten 3742,25742,25742,25742,25742,25
Gesamtkosten3.524,773.893,164.385,054.897,935.127,91
Erstattung Pflegekasse 4125,00770,001.262,001.775,002.005,00
Eigenanteil3.399,773.123,163.123,053.122,933.122,91

1 Der einrichtungseinheitliche, monatliche Eigenanteil für die Pflegegrade 2 bis 5 beträgt 1.090,34€.
Die Pflegekasse zahlt zusätzlich zur Erstattung für die Pflegegrade 2 bis 5 einen Zuschlag. Dieser steigt mit der Dauer der vollstationären Pflege und berechnet sich aus dem Eigenanteil und den Ausbildungsumlagen. 
Im ersten Jahr trägt die Pflegekasse 15% (=187,51 €) dieses Anteils, im zweiten Jahr 30%
(=375,02 €), im dritten Jahr 50% (=625,03 €) und danach 75% (=937,54 €).

2 Bei ausschließlicher Ernährung mit Sondenkost wird der Betrag für Verpflegung um 1/3 reduziert.

3 Für die Investitionskosten kann ggf. Pflegewohngeld beantragt werden.

4 Beihilfeberechtigte Bewohnerinnen und Bewohner erhalten eine anteilige Erstattung der Pflegeversicherung.

Darüber hinaus können Sie in Abhängigkeit von Ihren persönlichen wirtschaftlichen Verhältnissen bei den zuständigen Stadt-, Kreis- oder Gemeindeverwaltungen Pflegewohngeld sowie ergänzende Unterstützung beantragen. Ihr Eigenanteil verringert sich dadurch deutlich.

Wenn Sie Fragen zur Pflege und Betreuung, Kosten und Finanzierung haben, beraten wir Sie gerne telefonisch oder persönlich:

Einrichtungsleitung
Steven Genat
Tel.: 0 52 21 - 9 89-0

Aufnahmeberatung
Anja Bollmann 
Tel.: 0 52 21 - 9 89-302

Pflegedienstleitung
Tanja Wiehenstroth
Tel.: 0 52 21 - 9 89-0

Die folgenden Dateien stehen Ihnen kostenlos zum Herunterladen zur Verfügung:

Kontakt

Ernst-Louisen-Heim
Langenbergstr. 40
32049 Herford

Tel.:0 52 21 - 9 89-0
Fax:0 52 21 - 9 89-237
E-Mail:elh(at)diakoniestiftung-herford.de

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