sozialberatungsdienst
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Sozialberatungsdienst

Beratung für Menschen in sozialen Schwierigkeiten und Wohnungsnot

Der Sozialberatungsdienst bietet einen niedrigschwelligen Zugang und eine umfassende Beratung für Menschen in sozialen Schwierigkeiten und Wohnungsnot. Er hat eine hohe Kompetenz in allen Fragen der Existenzsicherung und bietet vielfältige persönliche Hilfen an.
Der Sozialberatungsdienst arbeitet auf der Rechtsgrundlage der §§67-69 SGB XII.

Zum Sozialberatungsdienst gehören folgende Angebote:
Die Beratungsstelle stellt eine Erstberatung im Rahmen täglicher offener Sprechstunden sicher. Darüber hinaus ist eine längerfristige ambulante Begleitung zur Überwindung sozialer Schwierigkeiten möglich. Im Herforder Gesamthilfesystem ist die Beratungsstelle als »Fachstelle Wohnungslose« für die Versorgung der akut wohnungslosen Menschen im Stadtgebiet Herford zuständig. Ein Tagesaufenthalt hat als Anlaufstelle täglich von 9 – 12.30 Uhr geöffnet. Hier besteht auch die Möglichkeit, Wäsche zu waschen oder zu duschen.

Im Kreis Herford leistet der Sozialberatungsdienst ambulant betreutes Wohnen. Die aufsuchende Arbeit wird von den Standorten Löhne, Vlotho, Bünde  und Herford aus geleistet.
In Herford und Löhne verfügt der Sozialberatungsdienst über Wohneinheiten für das teilstationäre Wohnen, die an Menschen mit sehr komplexem Hilfebedarf weiter vermietet werden.
Maximal 40 Plätze werden für vollstationäre Hilfen vorgehalten. Dabei entfallen 15 Plätze auf zwei Stammeinrichtungen, weitere 25 Personen leben in dezentralen Wohnungen im Herforder Stadtgebiet.

Gemeinsam mit anderen Akteuren  im Herforder Hilfesystem beteiligt sich der Sozialberatungsdienst am Herforder Gesamthilfesystem. Ziel ist es, dass möglichst alle Menschen in Herford eine Wohnung haben und kein Mensch in Wohnungsnot ohne Hilfeangebot auskommen muss. Zentrale Stelle für Herforder Bürgerinnen und Bürger in Wohnungsnot ist das »Haus Hermannstraße«.
Im »Haus Hermannstraße« kooperiert der Sozialberatungsdienst mit:

  • der Fachstelle für Wohnungserhalt und Wohnungssicherung der Stadt Herford, die Maßnahmen zur Prävention von Wohnungsverlust vorhält und für die ordnungsrechtliche Unterbringung von Obdachlosen zuständig ist
  • dem Herforder Mittagstisch e.V., der montags bis freitags für arme Menschen ein Mittagessen kocht und eine kleine Kleiderkammer betreibt
  • den ehrenamtlichen Ärztinnen und Ärzte der »Medizinischen Hilfe für Bedürftige«, die wöchentlich eine medizinische Sprechstunde anbieten

Not kann nicht warten

Für Erstberatungen hat die Beratungsstelle an jedem Vormittag geöffnet. Ein erstes Gespräch ist noch am gleichen Tag möglich. Die Beratung ist kostenlos und wird jährlich von über 700 Menschen in Anspruch genommen. Die Erstberatung dient der raschen Abklärung akuter Probleme:

  • Auskunft und Beratung zum SGB II und zum Arbeitslosengeld II („Hartz IV“)
  • Klärung der Wohnsituation und Unterbringung wohnungsloser Menschen
  • Beratung und Unterstützung bei Zahlungsschwierigkeiten und Schulden
  • Informationen zu Sozialleistungen
  • Kontaktaufnahme und Begleitung zu Ämtern
  • Unterstützung bei der Vermittlung in weiterführende Hilfen

Besondere Serviceleistungen

  • Postadresse: Sicherstellung der postalischen Erreichbarkeit
  • »Treuhandkonto« und Geldautomat für Menschen, die kein eigenes Konto haben bzw. die eine Geldmitverwaltung wünschen
  • hygienische Grundversorgung und Wäschepflege

Tagesaufenthalt

Der Tagesaufenthalt wird von etwa 50 Menschen täglich besucht. Bei einer Tasse Kaffee nutzen Ratsuchende den Aufenthalt, um die Wartezeit vor einer Beratung zu überbrücken. Es kommen aber auch viele Menschen, die früher wohnungslos waren. Nachdem sie wieder eine Wohnung gefunden haben, bleibt der Tagesaufenthalt für sie ein wichtiger Ort der Gesellschaft und der Begegnung.

Finanzierung und Zugang

Als ein Angebot der Sozialhilfe nach dem Achten Kapitel SGB XII »Hilfe zur überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten« wird die Beratungsstelle zu gleichen Teilen vom Kreis Herford und dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe finanziert. Für Ratsuchende ist das Angebot kostenlos.

 

Die Arbeit der Beratungsstelle wird vom LWL gefördert.

Hilfe in der eigenen Wohnung

Das Ambulant Betreute Wohnen (ABW) richtet sich an (ehemals wohnungslose) Menschen im Kreis Herford, die weiterführende Hilfen benötigen, um ihre Wohnung langfristig zu erhalten oder um eine »Wohnkrise« zu bewältigen.

Je nach individuellem Bedarf ist die Begleitung unterschiedlich intensiv. Sie findet überwiegend in den Wohnungen der Nutzerinnen und Nutzer statt.

Praktische Unterstützung in allen Lebenslagen

Das Ambulant Betreute Wohnen soll vor allem praktisch unterstützen

  • bei der regelmäßigen Mietzahlung und der dauerhaften Existenzsicherung,
  • bei der Einrichtung der Wohnung, der Haushaltsführung oder der Einhaltung von Mieterpflichten,
  • bei der Aufnahme und Gestaltung nachbarschaftlicher und anderer sozialer Kontakte,
  • am Arbeitsplatz oder bei der Ausbildungs- und Arbeitsplatzsuche,
  • bei der Vermittlung und Anbindung an niedergelassene (Fach-)Ärztinnen und -ärzte, therapeutische Einrichtungen, Sucht- oder Schuldnerberatung oder Sportvereine.

Finanzierung und Zugang

Für die Nutzerinnen und Nutzer ist das Angebot kostenlos. Die Finanzierung des Angebots übernimmt auf Antrag der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL). Der Zugang ins Ambulant Betreute Wohnen erfolgt über die „Beauftragte Stelle“ des LWL.

Auf bestem Weg in die eigene Wohnung

Für teilstationäre Hilfen hat der Sozialberatungsdienst an unterschiedlichen Standorten in Herford einige Apartments und Wohnungen angemietet. Hier leben vor allem wohnungslose Menschen mit einem akuten, aber besonders komplexen Hilfebedarf.
»Teilstationär« bedeutet: Die Bewohnerinnen und Bewohner haben Untermietverträge erhalten und bestreiten ihren Lebensunterhalt und die Wohnkosten überwiegend aus eigenen oder Grundsicherungsmitteln. Der überörtliche Sozialhilfeträger übernimmt zusätzlich alle Kosten für die intensive persönliche Hilfe nach dem Achten Kapitel SGB XII. 

Zeit für die Suche nach einer dauerhaften Lösung

Teilstationäre Hilfen sind Übergangshilfen im besten Sinn des Wortes. Vor allem dann, wenn zu Beginn der Hilfe die Ziele noch nicht ganz klar sind:

  • Haben sich frühere Hilfen als nicht bedarfsdeckend erwiesen oder sind sie gescheitert?
  • Müssen langfristig weitere Hilfen bereitgestellt werden? Ist eine gesetzliche Betreuung sinnvoll, werden hauswirtschaftliche Hilfen gebraucht, wird ein Betreutes Wohnen benötigt?
  • Soll es direkt in eine eigene Wohnung gehen, oder stehen zunächst andere Hilfen wie z.B. eine Therapie oder eine Krankenhausbehandlung an?

Finanzierung und Zugang

Für die Nutzerinnen und Nutzer ist das Angebot kostenlos. Sie müssen jedoch die Kosten der Unterkunft und ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln bestreiten, z.B. indem sie einen Antrag auf Leistungen des SGB II („Hartz IV“) stellen. Die Finanzierung des Angebots übernimmt auf Antrag der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL). Der Zugang in die teilstationäre Hilfe erfolgt über die „Beauftragte Stelle“ des LWL.

Zum 01.01.2014 hat die Evangelische Diakoniestiftung Herford das ehemalige Obdach der Stadt Herford mit 31 Wohnungen im Rahmen eines Erbpachtvertrages übernommen. Schrittweise soll das Haus in den nächsten Jahren saniert werden.

Der Sozialberatungsdienst hält im Haus 19 Wohnungen für Menschen mit besonderen Schwierigkeiten vor, die auf dem freien Wohnungsmarkt aus unterschiedlichsten Gründen nicht mit Wohnraum versorgt werden können. Alle Mieterinnen und Mieter waren in ihrem Leben bereits mindestens einmal wohnungslos. Die meisten bewohnten das Haus schon, als es noch als Obdach genutzt wurde und konnten durch die Übernahme des Hauses einen Mietvertrag und somit gesicherten Wohnraum erhalten.

Sechs Wohnungen des Hauses werden für das teilstationäre Wohnen genutzt. Weitere sechs Wohnungen hat die Stadt Herford für die Unterbringung von akut Wohnungslosen angemietet. Im Haus befindet sich ein Büro mit einem Gemeinschaftsraum.

Das »Sternhaus«

Das »Sternhaus« kennen in Herford viele Menschen. Auf dem Gelände des Haus Birkenkamp hat die stationäre Hilfe des Sozialberatungsdienstes ihre »Stammeinrichtung«. 13 Männer können hier in Einzelzimmern untergebracht werden. Jedes Zimmer ist mit einem Kühlschrank, die meisten mit einem Fernseher ausgestattet. Höchstens vier Bewohner teilen sich ein Bad und eine Küche. Für manche von ihnen bedeutet die Gemeinschaftsunterbringung zwar einen Kompromiss. Sie wünschen sich eine eigene Wohnung. Doch den Weg über das »Sternhaus« wählen sie bewusst, weil in der stationären Hilfe besonders intensive persönliche Unterstützung über einen längeren Zeitraum geleistet werden kann.

Hilfe für Frauen

Wohnungslose Frauen mit einem hohen Hilfebedarf sollen besonders geschützt werden. Wir bringen sie in einer Frauen-WG unter. Männer haben hier Zutritt – aber nur so lange, wie alle Frauen einverstanden sind. Auch für wohnungslose Paare finden wir eine Unterbringungslösung.

Dezentrale Wohnungen

Noch während der stationären Hilfe erfolgt der Umzug in eine von der Einrichtung angemietete Wohnung. Über einen längeren Zeitraum, unter weitestgehend ‚normalen’ Bedingungen und ohne dass die Intensität der persönlichen, sozialarbeiterischen Hilfen dabei nachlässt, werden die Probleme bearbeitet, die den langfristigen Erhalt der Wohnung gefährden könnten. Mit dem Ende der Hilfe können die bisherigen Bewohnerinnen und Bewohner die dezentrale Wohnung dann als Hauptmieter übernehmen.

Finanzierung und Zugang

Der Zugang ins Stationäre Wohnen setzt eine vorhergehende Erstberatung voraus. Die Beratungsstelle hat den Auftrag zu klären, ob auch ambulante oder teilstationäre Hilfen den Bedarf decken könnten, oder ob stationäre Hilfe notwendig ist.

Für eine Aufnahme ist ein Antrag an den Landschaftsverband Westfalen-Lippe erforderlich, der mit einem Hilfeplan verbunden wird. Den Antrag nimmt die „Beauftragte Stelle“ des LWL auf. Der LWL genehmigt den Hilfeplan und entscheidet, ob stationäre Hilfen geleistet werden sollen. Eine Aufnahme ist daher in der Regel mit einer Wartezeit von ca. zwei Wochen verbunden.

Die Kosten der Unterbringung, der Verpflegung und der persönlichen Hilfe übernimmt der Landschaftsverband Westfalen-Lippe oder ein anderer zuständiger Sozialhilfeträger. Erzielen Bewohnerinnen und Bewohner eigenes Einkommen (z.B. Lohn oder Grundsicherung nach dem SGB II), legt der LWL eine Kostenbeteiligung fest.

Wenn Sie Fragen zu den Angeboten haben, können Sie uns gerne telefonisch oder persönlich ansprechen:

Einrichtungsleitung
Bettina Schelkle

Tel.: 0 52 21 - 91 60-10

Stv. Einrichtungsleitung
Sven Heinze

Tel.: 0 52 21 - 91 60-11

Öffnungszeiten der Beratungsstelle:

Mo. – Fr. von 9.30 – 12.30 Uhr und nach Vereinbarung

Telefon: 0 52 21 - 91 60-0

Ansprechpartnerinnen am Empfang:

Lara Schmidt
Natalie Wiebe
Svenja Laker

Kontakt

Sozialberatungsdienst
Hermannstr. 16
32052 Herford

Tel.:0 52 21 - 91 60-0
Fax:0 52 21 - 91 60-39
E-Mail:sbd(at)diakoniestiftung-herford.de

Anfahrt

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Ambulant betreutes Wohnen
Wehmstr. 7
32257 Bünde

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Teilstationäres Wohnen/Ambulant betreutes Wohnen
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Ambulant betreutes Wohnen
Poststr. 10
32602 Vlotho

 
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