wichernhaus
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Wichernhaus

Ein Haus zum Wohlfühlen.

Modern und behaglich - das Wichernhaus ist ein Wohn- und Pflegezentrum und überzeugt durch sein freundliches und wohnliches Ambiente.

Das Wichernhaus liegt stadtnah im Süden von Herford, in einem gewachsenen Wohngebiet und ist sehr gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Die Bushaltestelle befindet sich direkt am Haus.

Das Wichernhaus ist von einer Parkanlage umgeben. Auf einem befestigten Rundweg können sich auch gehbehinderte Menschen sicher fortbewegen. Bequeme Sitzgelegenheiten entlang der Spazierwege, laden zum Ausruhen und Verweilen ein.

Seniorinnen und Senioren mit unterschiedlichem Hilfe- und Unterstützungsbedarf finden bei uns herzliche und liebevolle Aufnahme.

Wenn die Pflege und Betreuung zu Hause an Grenzen stößt, bietet Ihnen das Wichernhaus fachlich gute Wohn - und Betreuungsangebote in Form von Kurzzeitpflege oder Dauerpflege sowie Tagespflege als Entlastungsangebot für pflegende Angehörige.

Einen besonderen Schwerpunkt bildet unser Wohnbereich für Menschen mit Demenz. Wir unterstützten mit einer sich anpassenden Umwelt (Demenzmilieu) die individuelle Lebensqualität und bieten ein „gutes Zuhause“ für Menschen mit Demenz.

Das Wichernhaus versteht sich auch als lebendiges Netzwerk für den Stadtteil. Durch die enge Zusammenarbeit mit der Kirchengemeinde und dem Diakonischen Werk bieten wir ein breites Spektrum an Aktivitäten und Begegnungen für die Bürger im Stadtteil.

Die Qualität unserer Einrichtung wird regelmäßig durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen überprüft. Informationen zu den Ergebnissen finden Sie hier auf der Seite des AOK-Pflegenavigators. 

Ergebnisse der Tagespflege finden Sie hier.

Unsere Pflegesätze für einen Kurzzeit-Pflegeplatz betragen ab dem 01.01.2024:

 Grad 1Grad 2Grad 3Grad 4Grad 5
Pflege1134,49134,49134,49134,49134,49
Altenpflegeumlage0,000,000,000,000,00
Ausbildungsumlage PflBG5,125,125,125,125,12
Unterkunft24,5424,5424,5424,5424,54
Verpflegung218,9018,9018,9018,9018,90
Investitionskosten 316,1816,1816,1816,1816,18
Gesamtkosten199,23199,23199,23199,23199,23
Erstattung Kreis 416,1816,1816,1816,1816,18
Erstattung Pflegekasse 5 139,61139,61139,61139,61
Eigenanteil183,0543,4443,4443,4443,44

1 Der tägliche Eigenanteil ist für die Pflegegrade 2 bis 5 gleich.

2 Bei ausschließlicher Ernährung mit Sondenkost wird der Betrag für Verpflegung um 1/3 reduziert.

3 Im Mehrbettzimmer abzüglich 3,00 € pro Tag.

4 Gewährung des bewohnerorientierten Aufwendungszuschußes für Investkosten.

5 max. bis zur Höhe des jährlichen Zuschusses.

Unsere Pflegesätze für einen vollstationären Pflegeplatz betragen ab dem 01.01.2024:

 Grad 1Grad 2Grad 3Grad 4Grad 5
Pflege 11.771,052.270,552.762,443.275,323.505,30
Altenpflegeumlage0,000,000,000,000,00
Ausbildungsumlage PflBG155,75155,75155,75155,75155,75
Unterkunft652,81652,81652,81652,81652,81
Verpflegung 2502,54502,54502,54502,54502,54
Investitionskosten 3492,20492,20492,20492,20492,20
Gesamtkosten3.574,354.073,854.565,745.078,625.308,60
Erstattung Pflegekasse 4125,00770,001.262,001.775,002.005,00
Eigenanteil3.449,353.303,853.303,743.303,623.303,60

1 Der einrichtungseinheitliche, monatliche Eigenanteil für die Pflegegrade 2 bis 5 beträgt 1.500,41€.
Die Pflegekasse zahlt zusätzlich zur Erstattung für die Pflegegrade 2 bis 5 einen Zuschlag. Dieser steigt mit der Dauer der vollstationären Pflege und berechnet sich aus dem Eigenanteil und den Ausbildungsumlagen. 
Im ersten Jahr trägt die Pflegekasse 15% (=248,42€) dieses Anteils, im zweiten Jahr 30% (=496,85€), im dritten Jahr 50% (=828,08€) und danach 75% (=1.242,12€).

2 Bei ausschließlicher Ernährung mit Sondenkost wird der Betrag für Verpflegung um 1/3 reduziert.

3 Im Mehrbettzimmer abzüglich 3,00 € pro Tag (monatlich 91,26 €).
Für die Investitionskosten kann ggf. Pflegewohngeld beantragt werden.

4 Beihilfeberechtigte Bewohnerinnen und Bewohner erhalten eine anteilige Erstattung der Pflegeversicherung.

Darüber hinaus können Sie in Abhängigkeit von Ihren persönlichen wirtschaftlichen Verhältnissen bei den zuständigen Stadt-, Kreis- oder Gemeindeverwaltungen Pflegewohngeld sowie ergänzende Unterstützung beantragen. Ihr Eigenanteil verringert sich dadurch deutlich.

Unsere Pflegesätze für einen Tages-Pflegeplatz betragen ab dem 01.01.2024:

 Grad 1Grad 2Grad 3Grad 4Grad 5
Pflege70,4173,9377,4680,9984,52
Altenpflegeumlage0,000,000,000,000,00
Ausbildungsumlage PflBG5,625,625,625,625,62
Unterkunft13,2313,2313,2313,2313,23
Verpflegung10,1810,1810,1810,1810,18
Investitionskosten5,515,515,515,515,51
Gesamtkosten104,95108,47112,00115,53119,06
Erstattung Kreis 1 5,515,515,155,51
Erstattung Pflegekasse  79,5583,0886,6190,14
Eigenanteil104,9523,4123,4123,4123,41
max. monatl. Erstattung 2 689,001.298,001.612,001.995,00

1 Gewährung des bewohnerorientierten Aufwendungszuschußes für Investkosten.

2 Für die teilstationäre Tagespflege kann zusätzlich der Entlastungbetrag in Höhe von 125,00 € in Anspruch genommen werden.

Bei Bedarf bieten wir Ihnen einen Fahrdienst an.
Die Fahrtkosten betragen pro Fahrt bis zu 7 km einfache Strecke 16,50 € (bei Abholung im Rollstuhl 18,00 €).
Gesamtkosten für Hin- und Rückfahrt pro Tag 33,00 € (bzw. 36,00 €).
Ab einer Entfernung von 7 km betragen die Kosten für die Fahrt 2,60 € pro km (bei Abholung im Rollstuhl 3,20 € pro km).

Wenn Sie Fragen zur Pflege und Betreuung, Kosten und Finanzierung haben, beraten wir Sie gerne telefonisch oder persönlich:

Einrichtungsleitung
Lydia Jünemann
Tel.: 0 52 21 - 97 32-0

Pflegedienstleitung
Mirjana Adomeit-Frömmgen
Tel.: 0 52 21 - 97 32-0

 

Aufnahmeberatung und Sozialer Dienst
Annette Husemann
Tel.: 0 52 21 - 97 32-74

 

Die folgenden Dateien stehen Ihnen kostenlos zum Herunterladen zur Verfügung:

Kontakt

Wohn- und Pflegezentrum Wichernhaus
Fichtestraße 16
32052 Herford

Tel.:0 52 21 - 97 32-0
Fax:0 52 21 - 97 32-22
E-Mail:wi(at)diakoniestiftung-herford.de

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